Wenn es zu einem Unfall im öffentlichen Straßenraum kommt, müssen die wechselseitigen Ansprüche der Unfallbeteiligten und deren Versicherungen geregelt werden. Liegt dem Unfall ein strafbares Verhalten oder eine Ordnungswidrigkeit zugrunde, so benötigen die Unfallbeteiligten auch in dieser Hinsicht eine rechtliche Betreuung. In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis: Im Rahmen einer mündlichen oder schriftlichen Anhörung durch die Strafverfolgungsbehörden sind Sie nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Nehmen Sie frühzeitig zu uns Kontakt auf, damit wir zunächst die jeweilige Akte anfordern können, um dann nach Rücksprache mit Ihnen Angaben zum Unfallablauf machen zu können.

Soweit gewünscht übernehmen wir sodann die Geltendmachung von:

  • Materiellen Schadensersatzansprüchen (Reparaturkosten)
  • Immaterielle Schadensersatzansprüchen (Schmerzensgeld)
  • Die Kosten eines Mietwagens oder Nutzungsausfall
  • Kosten eines Sachverständigengutachtens
  • Verdienstausfall
  • Abschleppkosten

Da wir unabhängig von einer Versicherung oder Reparaturwerkstatt arbeiten, handeln wir ausschließlich in Ihrem Interesse.

Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

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