Das Steuerrecht stellt ein verselbständigtes Teilgebiet des öffentlichen Rechts dar. Deshalb stehen sich regelmäßig nicht Privatpersonen in einem gleichgewichtigen Verhältnis, sondern Sie stehen dem Staat in Gestalt einer anonymen Steuerbehörde (meist dem Finanzamt) gegenüber. Die Steuerbehörde verfügt regelmäßig gegenüber dem einzelnen Bürger über einen Informationsvorsprung, so dass nicht immer eine Chancengleichheit zwischen Ihnen und der Finanzbehörde gegeben ist. Sie können jedoch eine Chancengleichheit herstellen, indem Sie sich rechtlich von uns beraten lassen. Wir beraten Sie sowohl in betrieblichen wie auch in privaten steuerlichen Angelegenheiten. So unterstützen wir Sie bei der Führung Ihrer Bücher einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen, Erstellung der Jahresabschlüsse, Ermittlung der betrieblichen und privaten Ertragsteuern sowie zu Fragen des Umsatzsteuer- und Umwandlungssteuerrecht.
Im betrieblichen Bereich ist eine professionelle steuerliche Betreuung als Outsourcing unverzichtbar. Der Unternehmer konzentriert sich auf seine eigentliche berufliche Tätigkeit, wir übernehmen die steuerliche und auf Wunsch auch die betriebswirtschaftliche Betreuung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gefährliche betriebliche Entwicklungen nicht oder zu spät erkannt werden. Dabei ist gerade in steuerlichen Angelegenheiten die Gefahr groß, sich durch fehlerhaftes Verhalten strafbar zu machen. Auch im Privatbereich sollten unnötige steuerliche Belastungen vermieden werden, indem alle abzugsfähigen Aufwendungen deklariert werden.
Da in der unternehmerischen Sphäre das Steuerecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht ineinander greifen, bieten wir Ihnen gerne Lösungen aus einer Hand an. Auch bei Fragen zum Erbschaftssteuerrecht, die sowohl den privaten wie auch den geschäftlichen Bereich betreffen können, erarbeiten wir mit Ihnen eine für sie optimale Lösung.
Wir übernehmen für Sie auch gerne die Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.