Das Handelsrecht regelt die Beziehungen unter Kaufleuten. Das Gesellschaftsrecht regelt die Ausgestaltung von kaufmännischen Personenvereinigungen bzw. von juristischen Personen.
Die Landschaft der Gesellschaftsformen ist breit gefächert. Sie reicht vom Einzelkaufmann über die Personengesellschaften (insbesondere OHG und KG) bis zu den Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, UG und Aktiengesellschaft).
Wir beraten Sie bei der Gründung, Ausgestaltung und Umwandlung Ihrer Gesellschaft. Sowohl bei einer Neugründung als auch bei einer Umstrukturierung finden wir mit Ihnen gemeinsam den für Sie optimalen Weg zur richtigen Gesellschaftsform.
Da das Recht der Kaufleute und das Gesellschaftsrecht immer Bezüge zum Steuerrecht, möglicherweise auch zum Arbeits- und Familienrecht aufweisen, finden diese Rechtsgebiete immer Berücksichtigung.