Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern untereinander, sowie deren Rechtsbeziehungen zum WEG-Verwalter und Dritten.

Zwischen Vermieter und Mieter kommt es häufig zu Streitigkeiten über Mängel an der Mietsache und sich daraus ergebenden Mietkürzungen sowie zu Streitigkeiten über die erstellten Betriebskostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen), Streitigkeiten über die Kautionsrückzahlungen und Mieterhöhungsverlangen. In allen diesen Fällen leisten wir Ihnen Hilfestellungen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen, damit es nicht bereits in einem frühen Stadium aus Unkenntnis zu folgenschweren Fehlentscheidungen kommt. Dies gilt insbesondere für den Bereich einer (fristlosen) Kündigung.

Im Wohnungseigentumsrecht entstehen oft Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern über die Beschlussfassungen der Wohnungseigentümerversammlung und deren konkrete Umsetzung. Auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem von Ihnen bestellten Verwalter beinhaltet oftmals tatsächliche und rechtliche Probleme.

Bei der Lösung all dieser Probleme, gerichtlich wie auch außergerichtlich, sind wir Ihnen gerne behilflich.

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Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

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