Im Erbrecht wird im Wesentlichen unterschieden zwischen der vorsorgenden Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis) und der Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalls.

Ist der Erbfall eingetreten und Sie sind als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer davon betroffen, stellen sich regelmäßig Fragen, in denen wir Sie umfassend beraten können:

  • Gilt die gesetzliche Erbfolge oder ist ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden, wodurch die Erbfolge individuell geregelt wird?
  • Ist die letztwillige Verfügung auch in der verfügten Weise umsetzbar oder ist sie unter Umständen unwirksam, weil sie mit dem geltenden Recht nicht im Einklang steht?
  • Sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten noch Schenkungen vorgenommen worden, die den Nachlass in seinem Wert gemindert haben?
  • Wie hoch ist mein Anteil an der gesamten Erbschaft und die sich daraus eventuell ergebende Erbschaftssteuer?
  • Ist die Erbschaft möglicherweise überschuldet und sollte daher ausgeschlagen werden?

Diese Fragen sind oft nicht einfach zu beantworten. Um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, muss gemeinsam mit Ihnen das optimale Vorgehen erörtert werden.

Sollten Sie sich bereits zu Lebzeiten Gedanken machen, wie mit Ihrem Vermögen nach ihrem Ableben verfahren werden soll, so erarbeiten wir mit Ihnen gerne die für Sie optimale Gestaltung eines Testaments bzw. Erbvertrags.

Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

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