Das Baurecht gliedert sich in das private und das öffentliche Baurecht.

Das private Baurecht erfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherren und den die Bautätigkeiten planenden, überwachenden und ausführenden Unternehmen (Architekten, Bauunternehmen, Handwerker).

Oft kommt es zwischen den Parteien zu Streitigkeiten wegen mangelhafter Leistungen, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung trotz einer zuvor getroffenen Terminvereinbarung. Insbesondere bei Mängeln, die bereits während der Bauphase auftreten, ist oft schnelles Handeln geboten. Sollte Ihnen bei Bautätigkeiten etwas ungewöhnlich oder nicht schlüssig erscheinen, ist es wichtig, diese möglichen Mängel frühzeitig zu erfassen und zu dokumentieren (Fotoaufnahmen, Videoaufnahme, Zeugen). Sind die gesamten Arbeiten erst einmal abgeschlossen, ist ein möglicher Mangel mit einem vertretbaren Aufwand kaum noch feststellbar und damit beweisbar. In diesen Fällen ist es sinnvoll, dass Sie frühzeitig zu uns Kontakt aufnehmen. So können wir bereits in einem frühen Stadium für Sie tätig werden, sodass die Kosten zumeist geringer ausfallen, als wenn erst nach Fertigstellung bzw. Beendigung aller Arbeiten der Sachverhalt durch Gutachter oder ähnliche Maßnahmen ermittelt werden muss.

Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den privaten Bauherren und der öffentlichen Verwaltung (Baubehörde). Hierzu zählen die Erteilung von Baugenehmigungen, das Vorgehen gegen Baumaßnahmen der Nachbarn oder auch das Vorgehen gegen Abrissverfügungen oder sonstige Verfügungen der öffentlichen Hand.

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